Stärkung Verbraucherschutz
Seit dem 01.12.2021 gilt das Telekommmunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG). Dieses Gesetz stärkt die Rechte der Endkunden und soll u.a. den Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen beschleunigen. Einige Neuerungen haben wir für Sie zusammengefasst:
Was für Verbraucher:innen gilt:
- Verträge sind zukünftig monatlich kündbar. Voraussetzung dafür ist, dass die Mindestlaufzeit bereits beendet ist.
Diese Neuerung ist für unsere Kunden schon lange Standard. - Anbieter sind verpflichtet, Verträge mit einer Laufzeit von max. 12 Monaten anzubieten.
Auch in diesem Punkt sind wir dem Gesetzgeber bereits voraus - wir bieten generell keine längeren Laufzeiten an - Möchten Sie umziehen und an dem neuen Wohnort ist Ihr aktueller Anbieter nicht vertreten, können Sie Ihren Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Sie ahnen es sicher, auch dies ist bei uns bereits Gang & Gebe, wenn ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden kann. - Anbieter sind außerdem verpflichtet, ihre Bestandskunden jährlich über günstigere Angebote zu informieren.
Erste Informationen dazu erhalten unsere Kunden in 2022.